Beiträge mit dem Stichwort ‘elektrische Betriebsmittel’
Jedes Unternehmen ist gem. BetrSichV und DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) dazu verpflichtet, alle elektrischen Geräte und Anlagen nach den Anforderungen der DIN VDE 0701-0702, 0100-600 und 0105-100 regelmäßig wiederkehrend zu prüfen.
weiterlesenPflicht zur Weiterbildung zum Erhalt der Prüfpraxis für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Nicht selten kommt es vor, dass in den Unternehmen Personen mit der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel betraut werden, die heute nicht mehr die erforderliche Prüfpraxis besitzen, da die elektrotechnische Ausbildung bereits längere Zeit zurückliegt. Zum Erhalt der Prüfpraxis sind daher die vom Gesetzgeber gemachten Vorgaben zu beachten.
weiterlesenPrüfung von Fremdfirmen benutzter elektrischer Betriebsmittel
Beim Einsatz von Fremdfirmen stellt sich i.d.R. die Frage, wer für die Prüfung der von Fremdfirmen benutzten elektrischer Arbeitsmittel zuständig ist. Wer ist dafür zuständig, sicherzustellen, ob die von den Beschäftigten der Fremdfirma im Betrieb verwendeten Arbeitsmittel
ordnungsgemäß geprüft wurden? Was geben die Arbeitsschutzvorschriften vor?
Ohne Elektroprüfung kein Versicherungsschutz für Unternehmen
Die vom Verband der Sachversicherer vorgeschriebene Elektroprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel durch einen anerkannten Sachverständigen vergessen viele Unternehmer häufig. Je nach Versicherungsgesellschaft sind elektrische Anlagen u. a. jährlich oder alle zwei Jahre auf Fehler in der Isolation und funktionsfähige Sicherungsschalter zu prüfen.
weiterlesenGroßartige Resonanz auf das Seminar „Prüfung elektrischer Anlagen, Arbeits- und Betriebsmittel“
Nachdem wir am 20.07. sowie am 21.07.2010 eine großartige Resonanz auf unser Seminar „Prüfung elektrischer Anlagen- und Betriebsmittel – Die Neuregelungen kennen und sicher anwenden“ in Stuttgart erhalten haben, bieten wir das eintägige Praxisseminar jetzt auch in Ihrer Nähe an.
weiterlesenFordert die BetrSichV, dass elektrische Betriebsmittel vor Inbetriebnahme geprüft werden müssen?
Diese Frage erreicht uns häufig und muss eindeutig bejaht werden. Wenn Sie ein elektrisches Betriebsmittel anschaffen und erstmalig in Betrieb nehmen, müssen Sie dieses vor Inbetriebnahme prüfen.
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