Weiterbildungspflicht für die mit der Prüfung elektrischer Betriebsmittel beauftragten Personen
Weiterbildungspflicht für die mit der Prüfung elektrischer Betriebsmittel beauftragten Personen
Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Geräte müssen nach DIN VDE 0701-0702 und Prüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen nach DIN VDE 0100-600, DIN VDE 0105 und DIN VDE 0113 durchgeführt werden. Prüfen darf aber nicht jeder…
Wer darf prüfen?
Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel können durch befähigte Personen oder durch Elektrofachkräfte durchgeführt werden. Elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen zwar aufgrund der Durchführungsanweisungen zu § 5 der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A3) Wiederholungsprüfungen durchführen. Eine Prüfung allein durch elektrotechnisch unterwiesene Personen ist allerdings auf Grund der Festlegungen der TRBS 1203 „Befähigte Personen“ nicht möglich.
>> Befähigte Person
Eine befähigte Person gem. Betriebssicherheitsverordnung ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt.
>> Elektrofachkraft
Als Elektrofachkraft im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV V-A3) gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann (im Regelfall z. B. Elektrogeselle, Elektromeister, Elektrotechniker, Elektroingenieur).
>> Elektrofachkraft für festgelegte Tätigleiten
Als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gilt, wer in Bezug auf die Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln in sich wiederholenden, gleichartigen Arbeiten ausgebildet ist, welche vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung beschrieben sind. Zur Instandhaltung zählt auch die Durchführung wiederkehrender Prüfungen.
Weiterbildungspflicht für die mit der Prüfung beauftragten Personen
Für alle, die bereits mit der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel oder ortsfester elektrischer Anlagen betraut sind, gilt es, sich auf dem aktuellen Stand der Prüfnormen zu halten. Diese Weiterbildungspflicht kann durch die Teilnahme an Seminaren erfüllt und über Teilnehmebescheinigungen belegt werden.
Eintägige Weiterbildungsseminare mit Teilnahmebescheinigungen
So finden auch in Ihrer Nähe wieder entsprechende Weiterbildungsseminare statt, die Sie wieder auf den aktuellen Stand der Normen und Regelungen bringen:
>> Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel – Die Neuregelungen der DIN VDE 0701-0702 kennen und sicher umsetzen – eine Veranstaltung der FORUM VERLAG HERKERT GMBH
PDF zum Download:
Neuregelungen für die Prüfung von Elektrogeräten und Arbeitsmitteln: Für die Umsetzung sind Sie verantwortlich!
>> Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Maschinen – Die Neuregelungen der DIN VDE 0100-600, 0105 und 0113 kennen und sicher umsetzen – eine Veranstaltung der FORUM VERLAG HERKERT GMBH
PDF zum Download:
Frist seit 1. November 2010 ist abgelaufen: Neue Regelungen zur Prüfung elektrischer Anlagen
21.03.2012 – kab