Erwerb der Qualifikation zur Befähigten Person für die Prüfung elektrischer Arbeitsmittel
Erwerb der Qualifikation zur Befähigten Person für die Prüfung elektrischer Arbeitsmittel – Eine Veranstaltung der FORUM VERLAG HERKERT GMBH
Die TRBS 1203 in Abschnitt 2 konkretisiert die Voraussetzungen und fachliche Kompetenzen für eine Befähigung. Die Neufassung vom März 2010 präzisiert diese Voraussetzungen in Bezug auf die elektrischen Gefährdungen in Abschnitt 3 weiter. Demnach muss eine für die Prüfaufgabe in Betracht kommende Person für die Befähigung im Hinblick auf seine Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit geeignet sein.
Berufsausbildung
Die zu befähigende Person muss
- eine elektrotechnische Berufsausbildung abgeschlossen haben oder
- ein abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik besitzen oder
- eine andere für die vorgesehenen Prüfaufgaben ausreichende elektrotechnische Qualifikation besitzen.
Berufserfahrung
Die zu befähigende Person muss über eine Berufserfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von elektrischen Arbeitsmitteln oder Anlagen verfügen.
Zeitnahe berufliche Tätigkeit
Ergänzend zur Berufsausbildung und Berufserfahrung kommt als Qualifikationsvoraussetzung die Forderung nach einer zeitnahen beruflichen Tätigkeit der zu befähigenden Person hinzu. Eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Sinne von § 2 Abs. 7 BetrSichV stellt eine Tätigkeit im Umfeld der anstehenden Prüfung des Prüfgegenstandes sowie eine angemessene Weiterbildung dar.
Allen, die eine elektrotechnische Ausbildung und tätigkeitsbezogene Erfahrungen im Umgang mit elektrischen Arbeitsmitteln und Prüfgeräten haben, vermittelt jetzt ein ausgewiesener Fachexperte in nur 2 Tagen die notwendige Qualifikation in einem
Erwerb der Qualifikation zur befähigten Person für die Prüfung elektrischer Arbeitsmittel
Erhalt der erforderlichen Fachkenntnisse gem. BetrSichV
am Mittwoch und Donnerstag, den 23. und 24. Mai 2012 in Hannover
Mit erfolgreicher Absolvierung des 2-tägigen Praxisseminars erhalten alle Teilnehmer einen Qualifikationsnachweis, der dem Arbeitgeber als Grundlage für die Befähigung zur Prüfung elektrischer Arbeitsmittel dient, welche gesetzlich vorgeschrieben ist.